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Steuerbefreiung Feuerwehrsold ab dem Jahr 2013 für die Direkte Bundessteuer PDF Drucken E-Mail
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News der Kantonalen Feuerwehr vom 25.11.2011

Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen.

Die Kantone haben bis Ende 2014 Zeit, ihre Gesetze dem neuen Recht anzupassen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für den Kanton Zürich die unten beigefügte "Verfügung der Finanzdirektion über die Besteuerung von Entschädigungen an die Angehörigen der Feuerwehr" vom 1. Oktober 1998.

 

Mitteilung Bundesbehörden:
Hier geht es zum PDF-Dokumet
Verfügung Finanzdirektion Kanton Zürich (vom 1. Oktober 1998):

pdf_icon

 

Quelle bei GVZ:

Steuerbefreiung Feuerwehrsold ab dem Jahr 2013 für die Direkte Bundessteuer
Das Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds wird auf 2013 in Kraft gesetzt.